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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschaftsverträge zur Nutzung des Fitnessstudios The Field Gym zwischen dem Fitnessstudio The Field Gym und seinen Mitgliedern, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Als Mitglieder gelten Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudio The Field Gym abgeschlossenen Vertrags berechtigt sind, die Einrichtungen zu nutzen. Dies umfasst sowohl klassische Mitgliedschaften als auch zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Nutzungsformen, wie beispielsweise Tageskarten oder 10er-Karten.

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2. Vertragsschluss

2.1. Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 7. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.

 

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

 

2.3. Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsumfang

Der Mitgliedsvertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der im Studio angebotenen Trainingsgeräte, Trainingsflächen, Umkleiden sowie Sanitäranlagen. Zusätzlich umfasst der Vertrag die Nutzung des Parkplatzes, der Spinde und des Mitglieder-WLANs während des Trainings. Über Zusatzverträge können weitere Leistungen, wie beispielsweise die Nutzung der Sauna oder die Dauermiete eines Spindes in Anspruch genommen werden. Diese Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Grundmitgliedschaft und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

4. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale und auf der Website deutlich sichtbar ausgehängt.

 

5. Zutrittskarte

Zu Beginn der Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine Zutrittskarte ausgehändigt, welche den Zugang zum Studio während der Öffnungszeiten ermöglicht. Bei technischem Defekt der Karte erhält das Mitglied kostenfrei eine Ersatzkarte.

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6. Verhaltensregeln, Hausordnung

Zur Sicherstellung eines reibungslosen, sicheren und angenehmen Trainingsbetriebs verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung folgender Verhaltensregeln und Hygienestandards im Studio:

 

6.1. Kleidung & Hygiene

Das Betreten der Trainingsflächen ist ausschließlich in geeigneter Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen erlaubt. Die Nutzung von Trainingsgeräten ist nur mit einem Handtuch gestattet. Nach der Benutzung sind jene Teile der Trainingsgeräte, mit denen man in Berührung gekommen ist oder die angeschwitzt wurden (z.โ€ฏB. Polster, Griffe), mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen und zu desinfizieren.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf eine angemessene Körperhygiene zu achten, um andere Mitglieder nicht durch übermäßige Geruchsbelästigung zu beeinträchtigen.

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6.2. Ordnung & Gerätehandhabung

Trainingsgeräte sind ordnungsgemäß zu behandeln. Hanteln, Gewichtsscheiben und andere bewegliche Trainingsmittel sind nach Gebrauch an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.

Straßenkleidung und Taschen dürfen nicht in den Trainingsbereich mitgenommen werden und sind in den dafür vorgesehenen Spinden zu verstauen. Spinde sind nach der Nutzung sauber und leer zu hinterlassen. Es ist dem Mitglied untersagt auf den Trainingsflächen zu essen.

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6.3. Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern

Es ist auf ein respektvolles und rücksichtsvolles Verhalten zu achten.

Dazu zählt insbesondere:

Kein übermäßiger Lärm (z.โ€ฏB. Schreien, lautstarkes Stöhnen oder Werfen von Gewichten).

Kein Belästigen anderer Mitglieder (z.โ€ฏB. durch wiederholtes Ansprechen gegen deren Willen).

Das Anfertigen von Fotos oder Videos im Studio ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller erkennbaren Personen zulässig (gemäß Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht).

Eigene Musikgeräte dürfen nur mit Kopfhörern verwendet werden. Lautsprecherboxen o.โ€ฏä. sind nicht gestattet.

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6.4. Drogen, Medikamente & verbotene Substanzen

Im gesamten Studio ist das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder Suchtmitteln untersagt.

Es ist verboten, leistungssteigernde Mittel (z.โ€ฏB. Anabolika, Steroide), die nicht dem ärztlich verordneten Gebrauch dienen, mitzubringen, einzunehmen oder anderen anzubieten.

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6.5. Zutritt & Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) oder Tieren in die Trainingsbereiche ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Das Anbieten von entgeltlichen Trainingsdienstleistungen im Studio ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Betreibers erlaubt.

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6.6. Sanitärbereiche

Mitglieder sind verpflichtet, die Sanitärräume nach Benutzung in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

Grobe Verunreinigungen (z.โ€ฏB. Papierfetzen, starke Verschmutzungen in der Toilette) sind vom verursachenden Mitglied unverzüglich zu beseitigen.

Das Rasieren ist in allen Sanitärräumen untersagt.

Das Urinieren in Duschkabinen ist verboten.

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6.7. Müll

Der im Studiobetrieb normal anfallende Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und ausschließlich in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Mülleimern zu entsorgen.

Die Entsorgung von hausfremdem Abfall (insbesondere Hausmüll) in den Abfallbehältern des Fitnessstudios ist untersagt. Ebenso ist es verboten, medizinische Spritzen, Nadeln oder andere scharfe bzw. gefährliche Gegenstände in den Müllbehältern des Studios zu entsorgen.

 

6.8. Weisungsberechtigung des Studiopersonals

Das Personal des Fitnessstudios ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts angemessene Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um einen sicheren, ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb des Studios zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Sicherheit, Ordnung sowie zur Einhaltung der Hausordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Mitglieder sind verpflichtet, diesen sachlich gerechtfertigten Anweisungen Folge zu leisten, sofern diese zumutbar und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsverhältnisses erfolgen. Weisungen, die darüber hinausgehen oder unzumutbar sind, müssen nicht befolgt werden.

Das Fitnessstudio verpflichtet sich, bei der Erteilung von Weisungen auf Verhältnismäßigkeit, Respekt und die berechtigten Interessen der Mitglieder Bedacht zu nehmen.

 

7. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

7.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wird der wesentliche Vertragsinhalt, das ist Dauer des Vertrages und der Preis zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig Vertrag abschließen“ wird danach ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Abholung der Mitgliedskarte im The Field Gym zu Stande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

 

7.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber [Name des Unternehmens, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

 

7.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Verbraucher hat jedoch für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angemessenes Entgelt zu bezahlen.

 

8. Pflichten des Mitgliedes

8.1. Verbot der Weitergabe & Vertragsstrafe

Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio The Field Gym ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied ist verpflichtet, die Zutrittskarte ausschließlich selbst zu verwenden.

Eine Weitergabe der Karte oder das bewusste Ermöglichen des Zutritts für eine nicht berechtigte Person ist untersagt.

 

8.2. Änderung der Mitgliedsdaten und elektronische Kommunikation

Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche vertragsrelevanten Daten (z.โ€ฏB. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich und schriftlich dem Fitnessstudio The Field Gym bekannt zu geben.

Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Mitteilungen des Fitnessstudios oder von beauftragten Dritten (insbesondere Finion Capital GmbH oder Finion Fairpay GmbH im Rahmen der Zahlungs- und Mahnabwicklung) wahlweise per Post an die zuletzt bekannt gegebene Postanschrift oder – sofern das Mitglied einer elektronischen Kommunikation zugestimmt hat – per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden dürfen.

 

8.3. Fachgerechte Nutzung der Trainingsgeräte

Die sichere und sachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte liegt in der Eigenverantwortung des Mitglieds.

Sollte das Mitglied keine ausreichende Kenntnis über die fachgerechte Handhabung eines Trainingsgeräts haben, ist vor der Nutzung das anwesende Personal um Unterstützung zu bitten. Ist kein Personal anwesend, darf das betreffende Gerät nicht verwendet werden.

 

9. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind – sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde – monatlich im Voraus fällig.

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird der Beitrag durch unseren Zahlungsdienstleister (Finion Capital GmbH bzw. Finion Fairpay GmbH) zwischen dem 1. und dem 7. Kalendertag des jeweiligen Monats eingezogen.

Wird stattdessen ein Dauerauftrag durch das Mitglied gewählt, ist der Mitgliedsbeitrag so rechtzeitig zu überweisen, dass er spätestens am 5. Kalendertag des Monats am Konto des Fitnessstudios einlangt.

 

10. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, ist das Fitnessstudio berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 iVm § 1000 ABGB geltend zu machen.

Zusätzlich können dem Mitglied jene Kosten in Rechnung gestellt werden, die im Zuge einer zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung der offenen Forderung anfallen (z.โ€ฏB. Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten), sofern diese tatsächlich notwendig, angemessen und durch das Mitglied verschuldet sind.

Befindet sich das Mitglied trotz mindestens einer schriftlichen Mahnung mit einem Betrag in Verzug, der zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen entspricht, ist das Fitnessstudio berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.

 

11. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird in dem Fitnessvertrag festgelegt.– Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – beträgt diese 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.

 

11.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein - kündigen, wenn:

11.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

11.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 6. dieser AGB) verstößt;

11.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

 

11.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

11.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

11.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

 

11.4. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

 

11.5. Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.

 

11.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.

 

11.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

12. Preisanpassung

Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.

 

13. Betriebsunterbrechung / Höhere Gewalt

Betriebsunterbrechungen werden vermieden. Muss das Studio jedoch aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, behördliche Anordnung, Pandemie) schließen, werden eingezogene Beiträge für diesen Zeitraum aliquot rückerstattet.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

 

14.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

 

14.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

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